Hier finden Sie nützliche Fragen und Antworten zu den Wohngesetzen. Diese Rubrik wird ständig von uns aktualisiert. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, so können Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Gerne werden wir uns bemühen Ihre Fragen zu beantworten.
Hilfe - ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn. Kann mich die Verwaltung hier unterstützen?
Leider kommt es bei Nachbarn immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten oder sogar zum Streit, im schlimmsten Fall dann auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Oftmals wünschen sich die Eigentümer ein Einschreiten des Verwalters und wenden sich an die Hausverwaltung. Da der Hausverwalter aber immer gesamthaft die Gemeinschaft vertritt, darf und kann der Verwalter Kraft seiner Funktion nicht Partei für eine Seite ergreifen.
Wer bringt die Besitzstörungsklage ein? Kann das der Verwalter für mich machen?
Die Gesetzeslage und aktuelle Judikatur besagt, dass die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung keine derartigen Klagen einbringen kann. Besitzstörungsklagen sind das individuelle Recht eines Einzelnen. Anwaltliche Unterstützung in dieser Frage kann Ihnen aber in der Regel jeder Rechtsanwalt geben.
Sind E-Autos in der Tiefgarage erlaubt?
Ja, E-Autos dürfen in der Tiefgarage abgestellt als auch geladen werden. Es gibt seitens des Gesetzgebers keine Einschränkungen in der Nutzung.