- 26. April 2023
- Veröffentlicht durch: imova_admin
- Kategorie: Allgemein
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In letzter Zeit bekommen Wohnungseigentumsgemeinschaften immer wieder Mitteilungen, dass ein Stromkostenzuschuss beantragt werden kann.
Voraussetzung für einen Stromkostenzuschuss ist jedoch der Hauptwohnsitz auf dem Zählpunkt. Wenn daher der Zählpunkt ein allgemeiner Stromzähler einer Hausgemeinschaft ist, dann kann KEIN Zuschuss beantragt werden.
Nur der Vollständigkeit sei erwähnt, dass auf einen allgemeinen Zählpunkt einer Gemeinschaft natürlich kein Hauptwohnsitz angemeldet werden kann.