Rückzahlung Energiekosten für Eigentümergemeinschaften

Am 23.03.2021 wurde in der ORF Sendung „Vorarlberg heute“ über allfällig in Aussicht gestellte Rückzahlungen von Energieunternehmen in Verbindung mit einer Klage des VKI (diese finden Sie HIER) gegen AGB-Formulierungen berichtet. Vereinzelt wurden von Energieunternehmen bereits entsprechende Info-Schreiben an ihre Kunden verschickt.

Aufgrund der medialen Darstellung sind vermehrt Anfragen von Hausverwaltern eingegangen, ob derartige Rückforderung auch für Eigentümergemeinschaften möglich sind.

Eine Anfrage bei der illwerke vkw AG wurde wie folgt beantwortet:

Generell sind bei der Rückerstattungsaktion für die Strom- und Erdgaspreisänderung vom 1.1.19 nur Haushaltskunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anspruchsberechtigt. Hinsichtlich Eigentümergemeinschaften stellt sich die Situation und weitere Vorgehensweise wie folgt dar:
Seitens der illwerke vkw AG wurden Energieverträge, bei denen ein gewerblicher Geschäftspartner hinterlegt ist, ausgefiltert weil das Rückerstattungsangebot auf Haushaltskunden beschränkt ist. Eigentümergemeinschaften, die mehrheitlich in privatem Eigentum sind, wären grundsätzlich anspruchsberechtigt. Für illwerke vkw AG ist allerdings nicht erkennbar, welche der Objekte mehrheitlich Privat und daher als Verbraucher zu behandeln sind und bei welchen Objekte mehrheitlich Gewerbetreibende vertreten sind.

Strom:
Den Immobilienverwaltern wird bis ca. Mitte April eine Liste aller Objekte übermittelt, die in den berechtigten Strom-/Ökostromtarifen Privat (Online), Privat 24 (Online) und Wärme (Online) von den rückerstattungsberechtigten Stromtarifen (Preisanpassung zum 1.1.2019) betroffen waren. In der Folge wird um kurze Prüfung und Bestätigung gebeten, welche dieser Objekte mehrheitlich privat sind (und damit rückvergütet werden). Dabei wird es sich in der Regel um Allgemeinanlagen mit eher geringen Verbräuchen und kleinen Rückerstattungsbeträgen handeln, da die jeweiligen Mieter/Eigentümer ja meist direkt einen Stromvertrag mit dem Anbieter haben. Kleine Verwalter mit nur weniger als 10 Anlagen können die Anmeldung auch vorab auf www.vkw.at/gutschrift vornehmen. Hier muss allerdings jede Anlage/Kundennummer einzeln und manuell eingebucht werden.
Gas:
Beim Erdgas wurde im Jahr 2017 der Sondertarif „Erdgas Immo Garant“ für die Vorarlberger Immobilienverwalter eingeführt. Der Erdgastarif „Immo Garant“ war von der Preisänderung zum 1.1.19 nicht betroffen und somit sind Wohnanlagen in diesem Tarif von der Rückerstattung ausgenommen. Anspruchsberechtigt sind nur mehrheitlich private Anlagen, die von der Preisanpassung zum 1.1.2019 in den Erdgastarifen Standard (Online), Biogas20 (Online) und Biogas100 betroffen waren.